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Aktuelle Bekanntmachungen

03/2010
Friedhoferweiterung Seyboldsdorf

Die Katholische Kirchenstiftung Seyboldsdorf hat beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer bestattungsrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung des kirchlichen Friedhofs in Seyboldsdorf auf der Flurnummer 120/17 der Gemarkung Seyboldsdorf beantragt. Das Baugrundstück hat eine Fläche von 1060 Quadratmetern und liegt ca. 30 Meter nordöstlich der St. Johann Kirche am Klosterweg (östlicher Ortsrand von Seyboldsdorf). Es befindet sich im Eigentum der Katholischen Kirchenstiftung Seyboldsdorf.

Das Landratsamt gibt das Vorhaben nach dem Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes bekannt. Die Unterlagen, aus denen Art und Umfang der Baumaßnahme ersichtlich sind, liegen in der Zeit vom 8. bis 28. März 2010 während der Besucherzeiten im Landratsamt Landshut, Velden Straße 15, Nebengebäude Zimmer 3, zur Einsicht aus.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können in der genannten Frist während der allgemeinen Geschäftsstunden beim Landratsamt Landshut schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Das Landratsamt weist vorsorglich darauf hin, dass Einwendungen nur dann berücksichtigt werden können, wenn die Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften geltend gemacht wird. Privatrechtliche Einwendungen seien im Genehmigungsverfahren nach dem Bestattungsgesetz nicht berücksichtigungsfähig.





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